Satzung

§ 1 Name, Sitz und Aufgaben

Der Briefmarkensammlerverein Riedlingen `07 (nachfolgend kurz BSV Riedlingen genannt) hat seinen Sitz in Riedlingen. Er ist Mitglied im Landesverband Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine e.V. (nachfolgend kurz LV genannt) und Mitglied im Bund Deutscher Philatelisten e.V. nachfolgend kurz BDPh genannt). Die Satzungen des LV und des BDPh werden anerkannt.

Die Aufgaben des BSV Riedlingen sind:
a) die Pflege der wissenschaftlichen Philatelie
b) die Durchführung philatelistischer Veranstaltungen
c) die Pflege der philatelistischen Beziehungen zu weiteren Briefmarkensammlervereinen
d) die Förderung der Jugendarbeit im Verein unter Einbeziehung des Landesring Süd-West e.V. der DPhJ sowie der Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne des Jugendhilferechts

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglied im BSV Riedlingen kann jeder Briefmarkensammler werden, dessen Aufgabe und Tätigkeit den Grundsätzen des BSV entspricht.
Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand des BSV Riedlingen einzureichen. Die Bewerber haben alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung ihrer Eignung als Mitglied notwendig erscheinen.
Sammler, die sich besondere Verdienste um die Philatelie erworben haben, können durch Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Den Mitgliedern des BSV Riedlingen stehen alle Einrichtungen des LV zur Verfügung. Sie können an den in Riedlingen stattfindenden Tauschtreffen teilnehmen, Beratungen einholen und Fachinformationen austauschen. Die Mitglieder werden regelmäßig von weiteren Tauschangeboten im LV unterrichtet.
Die Mitglieder des BSV Riedlingen sind verpflichtet, den BSV Riedlingen in der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit zu unterstützen, die Satzung des BSV und des LV einzuhalten und im Rahmen dieser Satzungen getroffene Entscheidungen und Entschlüsse durchzuführen, insbesondere auch der Beitragspflicht nachzukommen.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:
a) durch freiwilligen Austritt nach vorangegangener Kündigung, mittels eingeschriebenem Brief an den BSV-Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres,
b) durch Tod
c) durch Ausschluss.

Der Ausschluss eines BSV-Mitglieds erfolgt durch den BSV-Vorstand bei Verstoß gegen BSV-Belange, insbesondere auch wegen Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge.

§ 5 Beitrag

Die BSV-Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, welcher vom LV nach dessen Satzung festgelegt wird.

§ 6 Organe

Organe sind:
a) Hauptversammlung
b) BSV-Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart

§ 7 Hauptversammlung

  1. Alle zwei Jahre und zwar in den ersten 6 Monaten des Jahres beruft der BSV-Vorstand alle BSV-Mitglieder zur Hauptversammlung schriftlich ein.
  2. Jedes Mitglied hat je eine Stimme
  3. Die Hauptversammlung legt die allgemeinen Richtlinien für die Arbeit des BSV fest. Die Hauptversammlung nimmt den Geschäftsbericht des Vorsitzenden und den Kassenbericht des Kassenwartes entgegen und entlastet den Vorstand.
  4. Die Hauptversammlung hat über alle ihm satzungsgemäß zustehenden Obliegenheiten mit einfacher Stimmen-Mehrheit zu beschließen. Nur Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Hauptversammlung wählt den Vorsitzenden und den Kassenwart. Die Wahl kann auf einfache Weise durch Handzeichen erfolgen, auf Antrag muss sie geheim durchgeführt werden. Jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist beschlussfähig.
  5. Auf ein schriftliches Protokoll wird verzichtet, wenn kein Mitglied es bei der Hauptversammlung beantragt. Sollte ein Protokoll beantragt werden, ist dieses vom BSV-Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 8 BSV-Vorstand

  1. Die BSV-Geschäftsführung obliegt dem Vorstand. Er arbeitet ehrenamtlich ohne Kostenersatz.
  2. Die Mitglieder des BSV-Vorstandes werden vom der Hauptversammlung auf 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Vorzeitig ausscheidende Vorstandsmitglieder können nur auf Beschluss einer Hauptversammlung durch Neuwahl ersetzt werden. Bis dahin kann der verbleibende Vorstand eine kommissarische Besetzung dieser Stelle vornehmen.

§ 9 Vereinsauflösung

Die Vereinsauflösung kann auf einer außerordentlich einberufenen Hauptversammlung mit ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen und durch Abmeldung aller Mitglieder beim LV vollzogen werden.

Die Satzung wurde auf der ersten Hauptversammlung am 12. Januar 2007 von den Mitgliedern Gerhart Aue, Christian Helfert, Roland Sonnenmoser und Max Sprißler beschlossen.

Zum Vorsitzenden wurde gewählt: Christian Helfert
Zum Kassenverwalter wurde gewählt: Roland Sonnenmoser

Riedlingen, den 12. Januar 2007